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   VG Frankfurt/Oder, 03.02.2017 - 6 L 889/16.A   

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VG Frankfurt/Oder, 03.02.2017 - 6 L 889/16.A (https://dejure.org/2017,2607)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.02.2017 - 6 L 889/16.A (https://dejure.org/2017,2607)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. Februar 2017 - 6 L 889/16.A (https://dejure.org/2017,2607)
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  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.02.2017 - 6 L 889/16
    Ein erfolgloser Abschluss des in einem anderen Mitgliedstaat betriebenen Asylverfahrens i.S.v. § 71a Abs. 1 AsylG liegt nicht vor, wenn dieses Verfahren zwar bei der in Deutschland erfolgten erneuten Asylantragstellung bereits eingestellt war, diese Einstellung aber nicht endgültig war, weil nach dem dortigen nationalen Recht noch die Wiederaufnahme des Asylverfahrens möglich war (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 29).

    Eine Einstellung ist nicht in diesem Sinne endgültig, wenn das (Erst-)Verfahren noch wiedereröffnet werden kann, was nach der Rechtslage des Staates zu beurteilen ist, in dem das Asylverfahren durchgeführt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.02.2017 - 6 L 889/16
    Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166).
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